STUDIENPLATZKLAGEN

Studienplatzklage – bundesweit und gegenüber allen Universitäten und Verwaltungsgerichten

In manchen Studiengängen wird es durch Zulassungsbeschränkungen immer schwieriger einen Studienplatz zu erhalten. Wurde die Studienplatzbewerbung abgelehnt, kann eine Studienplatzklage ein Ausweg sein, um trotzdem einen Platz zu erhalten und sich den ersehnten Berufswunsch zu verwirklichen. Ein Rechtsanwalt kann dabei helfen.

Ich helfe Ihnen durch das ständig komplexer werdende Spektrum an Gesetzen, Vorschriften und Reformen. Ihr Vorteil: Sie erhalten bei mir nicht bloß eine juristische Beratung und Vertretung. Ich begleite Sie durch das gesamte Verfahren.

Sandra Sutmar – Rechtsanwältin Hameln, Notarin Hameln

OHNE ANWALT?

Studienplatzklage ohne Anwalt? Lieber nicht!

Die zentralen Vergabeverfahren sind mittlerweile so gestaltet, dass eine Anfechtung des Ablehnungsbescheids praktisch keine Aussicht auf Erfolg bietet. Anders sieht die Lage meist direkt bei den Hochschulen aus. Eine Ablehnung kann hierbei gerichtlich geprüft werden.

Natürlich kann eine Studienplatzklage auch ohne Anwalt in die Wege geleitet werden. Doch zur Einhaltung verschiedenster Frist- und Formerfordernissen ist eine anwaltliche Vertretung der sichere Weg. Meine Kanzlei unterstützt Sie bundesweit dabei, Ihre rechtlichen Möglichkeiten bei einer Studienplatzklage voll auszuschöpfen.

Sie bekommen von uns Hilfe bei:

  • Studienplatzklagen,
  • Studienort- und Studienfachwechseln (Quereinstieg),

  • Rückkehr von einer ausländischen Universität nach Deutschland,

  • vorbereitenden Anträgen an die Stiftung für Hochschulzulassung und die Universitäten.

STUDIENPLATZKLAGE

Worum genau geht es bei einer Studienplatzklage?

Bei einer Studienplatzklage versucht man, einen Studienplatz zu erhalten, obwohl man weder die nötige Wartezeit noch den nötigen Abiturschnitt aufweist. Manchmal gelten auch noch weitere Kriterien bei einer Ablehnung des Platzes. Bei einer Klage muss die Hochschule begründen, warum sie den Studienplatz verweigert hat. Die Hochschule muss unter anderem nachweisen, dass sie ihre Studienplatzkapazität, berechnet auf der Grundlage von landes- und bundesrechtlichen Vorschriften, voll ausgeschöpft hat.

Sie benötigen Hilfe? Nehmen Sie Kontakt zu mir auf

Sandra Sutmar – Rechtsanwältin Hameln, Notarin Hameln

Ich übernehme die bundesweite Vertretung gegenüber allen Universitäten und Verwaltungsgerichten.

RECHTSANWÄLTIN & NOTARIN
IN HAMELN - SANDRA SUTMAR-GIRKE

Anwaltskanzlei für Verkehrsrecht, Erbrecht, Haftungsrecht, Forderungseinzug, Studienplatzklagen, und notarielle Angelegenheiten.

Goethestraße 7
31785 Hameln

E-Mail: info@sutmar-anwaltskanzlei.de
Tel.: 05151-9617188

BÜROZEITEN

Mo - Do: 9-13 Uhr und 14-18 Uhr
Mi und Fr: 9-13 Uhr

FAQ
IMPRESSUM
DATENSCHUTZ